Die Webseite ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens. Nicht nur der Inhalt – auch der Name Ihres Internetauftritts muss stimmen und auf den ersten Blick vermitteln, um was es geht. Bekanntlich sind eingängige Domains – z.B. Firmenname.de – knapp und in der Regel schon seit Jahren vergeben. Die gute Nachricht: Am 20. Juni 2011 hat ICANN den Namensraum im Internet für neue generische Top-Level-Domains freigegeben. Das heisst, jetzt besteht Handlungsbedarf: Zwischen dem 12. Januar und 12. April 2012 ist es möglich, sich für ihre eigene „Wunsch-Top-Level-Domain“ zu bewerben. Statt „.de“ oder „.com“ z. B. „.marketing“, „.bank“ oder „.muenchen“.
Aus diesem aktuellen Anlass bietet Ihnen der Marketing-Club kurzfristig die Möglichkeit, sich in einer Gemeinschaftsveranstaltung mit der Kanzlei White & Case über die rechtlichen und technischen Voraussetzungen der Bewerbung um eine eigene Top-Level-Domain zu informieren. Dr. Tobias von Tucher, Partner bei White & Case LLP, wird dabei insbesondere auf die Nutzungsmöglichkeiten sowie der Schutz bestehender Markenrechte während und nach Einführung der neuen generic Top-Level-Domains eingehen. Ralf Schramm (CTO) und Sebastian Ritze (Legal Manager) von united-domains AG werden die technischen Anforderungen vertiefen.